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1. Gelände

Das Veranstaltungsgelände erstreckt sich über den gesamten Domplatz des St. Viktor Domes, die dargestelte Fläche auf dem Geländeplan.

2. Anwendung und Durchsetzung

Die Geländeordnung findet auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Anwendung und wird durch den Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen umgesetzt. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

3. Gegenstände

Das Mitbringen oder Mitführen von Spirituosen, Glasbehältern, Essen, Waffen jeglicher Art, Pyrotechnik, Möbeln und schweren Gegenständen ist verboten.

4. Abgesperrte Bereiche

Der Zutritt zu abgesperrten Bereichen ist ausschließlich für Befugte gestattet. Das Betreten von abgesperrten Bereichen ist für Besucher untersagt.

5. Bühnenbereich

Der Sprung von der Bühne (Stage-Diving), das Tragen von Personen über eine Menschenmenge (Crowd-Surfing), Pogen und das Klettern auf die Bühne, Bühnenteilen oder anderen Objekten ist strengstens untersagt.

6. Ausschank

Alkoholhaltige Getränke werden ausschließlich an Personen, die das Mindesalter erreicht haben ausgeschenkt. Auf Nachfrage ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen. Das Wegwerfen der Becher in dafür nicht vorgesehene Behältnisse oder auf den Boden ist untersagt. Die Becher können in dafür vorgesehene Sammelbehälter oder an der Theke abgegeben werden. Die Becher dürfen das Veranstaltungsgelände nicht verlassen, sie bleiben dauerhaft Eigentum des Veranstalters.

7. Fahrzeuge und Rettungswege

Auf dem Veranstaltungsgelände sind sämtliche Kraftfahrzeuge verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge, beim Auf- und Abbau, sowie Fahrzeuge zur Erfüllung der Umsetzung der Veranstaltung und Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Die Ein- und Ausgänge, sowie Rettungswege dürfen von Fahrzeugen oder anderen Objekten während der Veranstaltung weder blockiert noch verkleinert werden.

8. Haftungsauschluss

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr und mit der Zustimmung dieser Geländeordnung. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden selbst. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes Handeln und handeln von Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich auf Fälle des Vorsatzes und / oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung für Schaden an Leben, körperlicher Unversehrtheit und Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Veranstalters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

9. Aufnahmen und Presse

Es sind ausschließlich Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände erlaubt. Kameras mit Zoomobjektiven oder Videofunktion, sowie Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten. Ausnahmen, wie beispielsweise für Pressevertreter, werden vom Organisationsteam zugelassen.

10. Datenschutz

Durch Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die Besucherin bzw. der Besucher der Veranstaltung darüber informiert, dass der Veranstalter ein berechtigtes Interesse hat, die Veranstaltung in der Öffentlichkeit zu bewerben und diese auch über die Veranstaltung zu informieren (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Hierzu werden Bild- und Tonaufnahmen, die während der Veranstaltung und im Auf- und Abbau der Veranstaltung erstellt wurden, verwendet. Die Bild- bzw. Tonaufnahmen werden unentgeltlich verwendet.

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